Der Bereitschaftsdienst stellt die dauernde Erreichbarkeit eines zuständigen Richters in Straf- und Vormundschaftssachen ausserhalb der Dienstzeiten an Werktagen sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 7:30 – 21:00 Uhr sicher.
Der Bereitschaftsdienst wird ausschließlich als Rufbereitschaft geleistet. Der Bereitschaftsrichter erledigt alle unaufschiebbaren Amtshandlungen (z.B. Haftsachen, Maßnahmen nach § 87 StPO, Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen), bei denen aufgrund der Prozessordnungen und des Grundgesetzes der Richtervorbehalt gilt.
Das Gerichtsgebäude ist an den Wochenenden, an gesetzlichen Feiertagen und werktags außerhalb der Dienstzeiten geschlossen.
Der richterliche Bereitschaftsdienst (außerhalb der Dienstzeiten) ist nur über die Staatsanwaltschaft, die Polizei, das Ordnungsamt der Städte Kamen und Bergkamen und die örtlichen Psychiatrien mit geschlossener Abteilung zu erreichen.
Der richterliche Bereitschaftsdienst wird für die Gerichtsbezirke Kamen und Unna von den Amtsgerichten Kamen und Unna im Wechsel wahrgenommen.