Amtsgericht Kamen

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Zwangsvollstreckungsabteilung

Das Vollstreckungsgericht ist unter anderem zuständig    

  • für den Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen
  • für den Erlass von Durchsuchungsbeschlüssen, wenn der Schuldner dem Gerichtsvollzieher
  • den Zutritt zur Wohnung, zum Geschäft usw. verweigert
  • für den Erlass von Haftbefehlen, wenn der Schuldner den Termin zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung unentschuldigt nicht wahrnimmt
  • für die Führung des Schuldnerverzeichnisses (Eintragung von abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen, Haftbefehlen und deren Löschung)
  • für die Erteilung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis
  • für die Erteilung von Abschriften des Vermögensverzeichnisses
  • für die Gewährung von Vollstreckungsschutz (Räumungsschutz, Schutz bei  Kontenpfändungen usw.)
  • für die Entscheidung über Beschwerden im Zusammenhang mit Vollstreckungsmaßnahmen

 

© Der Direktor des Amtsgerichts Kamen, 2012