Unter die Zivilsachen beim Amtsgericht fallen Rechtsstreitigkeiten (Klagen und Anträge auf einstweilige Verfügungen) bis zu einem Streitwert von 5.000,00 Euro. Bestimmte Klagen zwischen Nachbarn und wegen Verletzung der persönlichen Ehre dürfen nur erhoben werden, wenn vorab ein Einigungsversuch bei der zuständigen Schiedsperson oder der Schiedsstelle unternommen worden ist. Unabhängig vom Streitwert fallen u. a. folgende Rechtsstreitigkeiten in den Zuständigkeitsbereich eines Amtsgerichts:
- Mietstreitigkeiten aus einem Mietverhältnis über Wohnraum
- Streitigkeiten zwischen Reisenden und Wirten
- Aufgebotsverfahren