Amtsgericht Kamen

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Todeserklärungen

Die Abteilung für Verschollenheitssachen (Todeserklärungsverfahren) bearbeitet Anträge, Personen für tot zu erklären. Ein Todeserklärungsverfahren wird dann erforderlich, wenn z.B. für die Erteilung eines Erbscheines der Tod eines Menschen nachgewiesen werden muss und wenn der Nachweis nicht durch eine Sterbeurkunde erbracht werden kann.

Durch die in den letzten Jahren anhängigen Todeserklärungsverfahren waren fast ausschließlich Personen betroffen, die als Soldaten im Zweiten Weltkrieg gefallen sind oder die als Zivilpersonen durch Kriegseinwirkungen umgekommen oder in Lagern verschleppt wurden, die sogenannten Kriegsverschollenen. Die Anzahl dieser Verfahren hat in den letzten Jahren stark abgenommen.


 

© Der Direktor des Amtsgerichts Kamen, 2012