Das Strafverfahren wird durch die Strafprozessordnung (
StPO) geregelt. Es wird wie folgt unterteilt: Strafsachen gegen Erwachsene, gegen Jugendliche (14 - 17 Jahre) und gegen Heranwachsende (18 - 21 Jahre).
Es werden unter anderem folgende Sachen bearbeitet:
Strafabteilung
- Strafbefehle und Anklagen durch den Straf- oder Jugendrichter
- Anklagen durch das Schöffengericht oder Jugendschöffengericht
- Haftentscheidungen
- Richterliche Vernehmungen von Zeugen
- Sonstige richterliche Tätigkeiten (vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Durchsuchungsanordnungen, telefonische Überwachung usw.)
- Bewährungsüberwachungen auch anderer Gerichte
- Vollstreckung von Freizeitarresten, Überwachung der Ableistung von Sozialarbeitsstunden
- Aufnahme der Rechtsmittelbegründungen durch Rechtspfleger
- Aufnahme von Rechtsmitteln durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
- Akteneinsicht in der Geschäftsstelle
Bußgeldabteilung
- Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz
- Bußgeldverfahren nach Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
- Bußgeldverfahren in Form von Erzwingungshaftsachen (bei Nichtzahlung von Bußgeldbescheiden)
- Privatklagen (nachdem die Sühnebescheinigung erteilt worden ist)