Amtsgericht Kamen

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Straf- und Bußgeldsachen

Das Strafverfahren wird durch die Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Es wird wie folgt unterteilt: Strafsachen gegen Erwachsene, gegen Jugendliche (14 - 17 Jahre) und gegen Heranwachsende (18 - 21 Jahre).

 

Es werden unter anderem folgende Sachen bearbeitet:

Strafabteilung

  • Strafbefehle und Anklagen durch den Straf- oder Jugendrichter
  •  Anklagen durch das Schöffengericht oder Jugendschöffengericht
  •  Haftentscheidungen
  •  Richterliche Vernehmungen von Zeugen
  •  Sonstige richterliche Tätigkeiten (vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Durchsuchungsanordnungen, telefonische Überwachung usw.)
  •  Bewährungsüberwachungen auch anderer Gerichte
  •  Vollstreckung von Freizeitarresten, Überwachung der Ableistung von Sozialarbeitsstunden
  •  Aufnahme der Rechtsmittelbegründungen durch Rechtspfleger
  •  Aufnahme von Rechtsmitteln durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
  •  Akteneinsicht in der Geschäftsstelle

 

Bußgeldabteilung

  •  Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz
  •  Bußgeldverfahren nach Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
  •  Bußgeldverfahren in Form von Erzwingungshaftsachen (bei Nichtzahlung von Bußgeldbescheiden)
  •  Privatklagen (nachdem die Sühnebescheinigung erteilt worden ist)

 

© Der Direktor des Amtsgerichts Kamen, 2012