Amtsgericht Kamen

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Rechtsantragsstelle

Jedes Amtsgericht hat eine Rechtsantragsstelle, die direkte, praktische Hilfe bei der Stellung von Anträgen bei Gericht bietet und Berechtigungsscheine für Beratungshilfe erteilt. Die rechtliche Hilfe kann nur in einer kurzen Information unter Hinweis auf die entsprechenden Gesetzesvorschriften gegeben werden. Eine rechtliche ausführliche Beratung ist jedoch gesetzlich nach dem Beratungshilfegesetz den Rechtsanwälten vorbehalten und darf und kann daher nicht erfolgen.

Beratungshilfe ist Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.

Beratungshilfe wird gewährt in Angelegenheiten

  • des Zivilrechtes einschließlich der Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind
  • des Verwaltungsrechts
  • des Verfassungsrechts
  • des Sozialrechts
  • des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts (nur reine Beratung!)

 

© Der Direktor des Amtsgerichts Kamen, 2012