Amtsgericht Kamen

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Familiensachen

Bei den Amtsgerichten werden Abteilungen für Familiensachen (Familiengerichte) gebildet. In die Zuständigkeit der Familiengerichte fallen insbesondere:

a) Ehesachen

  •  Verfahren auf Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung einer Ehe
  •  Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe
  •  Verfahren auf Herstellung des ehelichen Lebens

b) Verfahren betreffend die elterliche Sorge für ein Kind

  •  Übertragung von Angelegenheiten der elterlichen Sorge auf die Pflegeperson
  •  Unterstützung der Eltern bei der Ausübung der Personensorge
  •  Gefährdung des Kindeswohls
  •  elterliche Sorge bei Getrenntleben oder nach Scheidung
  •  Abänderung der elterlichen Sorge bei Getrenntleben oder nach Scheidung der Eltern
  •  Ruhen der elterlichen Sorge betreffend ausländische Kinder
  •  Ruhen der elterlichen Sorge betreffend Kinder nicht verheirateter Eltern

c) Verfahren über die Regelung des Umgangs mit einem Kind

d) Verfahren über die Herausgabe eines Kindes, für das die elterliche Sorge besteht

e) Streitigkeiten, die die durch Verwandtschaft begründete gesetzliche Unterhaltspflicht betreffen (Kindesunterhalt)

f) Streitigkeiten, die die durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht betreffen (Ehegattenunterhalt)

g) Verfahren, die den Versorgungsausgleich betreffen

h) Verfahren über die Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat

i) Streitigkeiten über Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht

j) Kindschaftssachen

  •  Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kindes-Verhältnisses
  •  zwischen den Parteien; Feststellung der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Anerkennung der Vaterschaft
  •  Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes
  •  Anfechtung der Anerkennung der Vaterschaft

k) Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung und die Bestellung von Vormündern bei Minderjährigen, soweit keine elterliche Sorge mehr besteht.


 

© Der Direktor des Amtsgerichts Kamen, 2012