Amtsgericht Kamen

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Insolvenzsachen

Die Insolvenzgerichte sind zuständig für die Eröffnung und Abwicklung von Insolvenzverfahren. Ist der Schuldner eine natürliche Person, kann ihm nach Abschluss des Insolvenzverfahrens und nach Ablauf der so genannten "Wohlverhaltensphase" die Restschuldbefreiung erteilt werden. In einem solchen Fall ist das Insolvenzgericht auch zuständig für die Erteilung oder die Ablehnung der Restschuldbefreiung.

In Nordrhein-Westfalen befindet sich die Insolvenzgerichte jeweils beim Sitz eines Landgerichts; insgesamt gibt es daher in Nordrhein-Westfalen 19 Insolvenzgerichte.

Das Amtsgericht Dortmund  ist also das Insolvenzgericht  für alle Schuldner örtlich zuständig, die ihren Sitz oder - bei natürlichen Personen - Wohnsitz im Bezirk des Landgerichts Dortmund haben, also in den Bezirken der Amtsgerichte

  • Dortmund
  • Hamm
  • Unna
  • Kamen
  • Lünen
  • Castrop-Rauxel.

Die Bekanntmachungen aller Insolvenzgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen jetzt im Internet und können von allen Interessierten eingesehen werden (Internetanschrift siehe nebenstehend)

Bekannt gemacht werden unter anderem

  • die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
  • die Termine von Gläubigerversammlungen
  • die Anzeige des Verwalters über die Massenunzulänglichkeit
  • die Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens.

Falls Sie auf die Internet-Veröffentlichungen zugreifen wollen, beachten Sie bitte die Benutzerhinweise auf der Startseite.

Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte Nordrhein-Westfalens seit dem 01.07.2002, sofern die betreffenden Verfahren nach dem 30.11.2001 eröffnet oder sofern die Verfahren nach diesem Zeitpunkt anhängig wurden, finden Sie unter Insolvenzverfahren des Landes Nordrhein-Westfalen.


 

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